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   KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94   

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https://dejure.org/1996,4952
KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
KG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlassspaltung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen aufgrund der Anwendbarkeit des Rechts der ehemaligen DDR; Zulässigkeit einer letztwilligen Anordnung von Vorerbschaft und Nacherbschaft bzgl. des abgespaltenen Nachlasses; Wegfall der Bindung des Nachlassgerichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 191
  • FamRZ 1996, 1572
  • Rpfleger 1997, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das

    Bereits das BayObLG hat entschieden, dass "verbindliche Klarheit zwischen den Beteiligten darüber, wer von ihnen als Erbe anzusehen ist, nur im Feststellungsrechtstreit geschaffen werden [kann]..., das im Feststellungsrechtstreit ergehende Urteil [erwächst] in Rechtskraft zwischen den Parteien (§ 325 ZPO)." (BayObLG FamRZ 99, 334, 335; vgl. auch KG FamRZ 96, 1572, 1575: "Die Bindung des Nachlassgerichts an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil [entfällt] dann, wenn neben den Parteien des Feststellungsprozesses noch andere Personen als Erbprätendenten in Betracht kommen, deren schutzwürdige Belange das Nachlassgericht zu berücksichtigen hat."; ebenso Zimmermann ZEV 2010, 457, 461).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Nach heute allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entfalten rechtskräftige Urteile im Zivilprozess über die Feststellung des Erbrechts regelmäßig Bindungswirkung für das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung über einen Erbscheinsantrag, wenn die Parteien des Zivilprozesses mit den an dem Erbscheinsverfahren beteiligten Erbprätendenten wie vorliegend identisch sind (vgl. Senat Beschluss vom 30.12.2013, Az. 20 W 287/13, unveröffentlicht; BayObLG, Beschluss vom 30.04.1998, Az. 1Z BR 187/97, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 13.06.1996, Az. 1 W 3981/94, Rn. 28; beide zitiert nach juris; Stephanie Herzog in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2010, § 2359 BGB, Rn. 24; J. Lange in Herberger / Martinek / Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 2359 BGB, Rn. 8, J. Mayer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2359 BGB, Rn. 35 und 32 ff.; Weidlich in Palandt, BGB, 74. Aufl. § 2353, Rn. 23).
  • KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14

    Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung

    aa)Kommen als Erbprätendenten neben den Parteien eines auf Feststellung des Erbrechts gerichteten Zivilprozesses Dritte nicht ernsthaft in Frage, hat das Nachlassgericht den Erbschein dem Beteiligten zu erteilen, der im Rechtsstreit rechtskräftig obsiegt hat (BayObLG, Beschluss vom 30. April 1998 - 1Z BR 187/97 - juris; Senat, Beschluss vom 13. Juni 1996 - 1 W 3981/94; J. Mayer, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 2359, Rdn. 36; Simon, in: Erman, BGB, 14. Aufl., § 2359, Rdn. 5; Siegmann/Höger, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, 2013, § 2359, Rdn. 2; Herzog, in: Staudinger, BGB, 2010, § 2359, Rdn. 24; Weidlich, in: Palandt; BGB, 73. Aufl., § 2353, Rdn. 23; Sternal, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 26, Rdn. 65).
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